Skip to main content

Pharmazeutische Dienstleistungen

Seit 2022 haben Patientinnen und Patienten einen gesetzlichen Anspruch auf pharma­zeutische Dienst­leistungen (pDL) in der Apotheke. Diese Maßnahmen sollen bei bestimmten Erkrankungen die Sicherheit und die Wirksamkeit einer Arznei­mittel­therapie verbessern und werden von den Kranken­kassen gezahlt.

Ist meine Medikation sicher?
Sind meine Arzneimittel auf mich und meine Erkrankungen untereinander gut abgestimmt?
Wende ich alles korrekt an?
Gibt es Verbesserungstipps für die Anwendung, Einnahme und Lagerung meiner Medikamente?

Haben Sie sich das auch schon gefragt? Dann informieren Sie sich im Folgenden über die pharmazeutischen Dienstleistungen der Apotheken!

Apotheken können ihren Patientinnen und Patienten fünf pharmazeutische Dienstleistungen  anbieten. Mit den pDL leisten Apotheken einen entscheidenden Beitrag zu einer wirksamen und sicheren Arzneitherapie. Damit wird die Patientenversorgung verbessert und der Therapieerfolg wird gestützt.  

Pharmazeutische Dienstleistungen sind für Versicherte kostenlos, denn sie werden von den Krankenversicherungen bezahlt.

Insgesamt gibt es fünf pharmazeutische Dienstleistungen, für die Sie in der Apotheke Termine vereinbaren können:

  • Standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck
  • Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
  • Erweiterte Medikationsberatung von Patientinnen und Patienten mit Polymedikation
  • Pharmazeutische Betreuung bei oraler Krebstherapie
  • Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten

Wer hat Anspruch auf die Dienstleistung und was passiert in der Apotheke?

Hat Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen ein blutdruck­senkendes Mittel verschrieben, dann haben Sie alle 12 Monate Anspruch auf eine standardisierte Blutdruckkontrolle durch die Apotheke. Ändert sich Ihre Medikation oder die Dosierung, haben Sie vor Ablauf der 12 Monate erneut Anspruch auf diese Dienstleistung.

Mit der standardisierten Dreifachmessung überprüft das Apothekenpersonal, ob mit Ihrer Medikation und Dosierung optimale Werte erreicht werden.

» Mehr zum Thema Bluthochdruck erfahren Sie hier (PDF)

Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren haben bei jeder Neuverordnung eines inhalativen Arzneimittels und jedem Gerätewechsel Anspruch auf diese Dienstleistung. Auch Patientinnen und Patienten, die schon länger ein Inhalativum anwenden und im vergangenen Jahr keine Inhalationsschulung erhalten haben, können die von der Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung gezahlte Leistung in Anspruch nehmen.

Bei dieser Dienstleistung zeigt Ihnen das Apothekenteam, wie Ihr Inhalationsgerät funktioniert. Anschließend führen Sie die Inhalation unter Anleitung durch.

Lassen Sie sich nicht durch Ihre jahrelange Erfahrung mit einem Asthmamedikament täuschen, denn laut einer Studie (VITA-Studie (ABDA, 2007, Verbesserung der Inhalationstechnik von Menschen mit Asthma und COPD in Apotheken) inhalieren 4 von 5 Langzeitanwenderinnen und -anwendern falsch! Bereits nach einmaliger Beratung konnten laut Studie 65 % der Fehler vermieden werden.

Nehmen Sie dauerhaft mindestens fünf systemische, also auf den ganzen Körper wirkende, ärztlich verordnete Arzneimittel ein? Dann haben Sie alle 12 Monate Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung. Zusätzliche Termine sind bei einer Umstellung der Medikation möglich.

Für diese Dienstleistung vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Apotheke. Zu diesem bringen Sie dann alle Arzneimittel, die Sie einnehmen, äußerlich anwenden oder inhalieren, mit. Auch von Nahrungsergänzungsmitteln, Vitaminen und Mineralstoffen, die nicht in einer Apotheke gekauft wurden, sollte die Apothekerin oder der Apotheker erfahren. Nur so kann die Arzneimitteltherapiesicherheit der gesamten Therapie überprüft und möglicherwiese optimiert werden. Bei Bedarf und mit Ihrer Einwilligung wird Ihre be­handelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt hinzugezogen.

Anspruch auf diese Dienstleistung haben Sie, wenn Ihnen im letzten halben Jahr ein neues Krebsmedikament zum Einnehmen (Tabletten oder Kapseln) verordnet wurde.

In einer ausführlichen Medikationsanalyse werden in der Apotheke alle Daten zur bisherigen Medikation erhoben, überprüft und mögliche Optimierungen erarbeitet.

Auf diese Dienstleistung haben Patientinnen und Patienten Anspruch, denen im letzten halben Jahr ein Immunsuppressivum zur Vorbeugung einer Abstoßungsreaktion nach einer Organtransplantation verordnet wurde.

In einer ausführlichen Medikationsanalyse werden in der Apotheke alle Daten zur bisherigen Medikation erhoben, überprüft und mögliche Optimierungen erarbeitet.